
Plane Schwerlastregale in Garage, Werkstatt oder Lagerhalle nach dem, was du einlagern und bewegen willst. Regaltyp, Boden, Traglast und Wege müssen zusammenpassen: Eine dichte Anordnung hilft nicht, wenn sie Gänge blockiert oder sich das Regal nicht sicher beladen lässt.
Im Betrieb gelten Arbeitsschutzregeln wie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Zu Hause richten sich Montage und Belastung nach den Herstellervorgaben und dem Boden. Pauschale Abstände oder Gangbreiten passen nicht zu jedem Raum.
Lagergut und Regal abstimmen
Notiere Maße und Gewicht deiner Lagergüter, bevor du den Grundriss zeichnest. Überlege auch, welche Lagergüter du hast: etwa Paletten, Kartons, Werkzeug oder lange Stangen. Kläre außerdem, ob du sie von Hand bewegst oder dafür einen Hubwagen oder Gabelstapler nutzt. Anhand dieser Angaben wählst du das passende Regal und planst genug Platz zum Be- und Entladen ein.
Für palettierte Waren eignen sich Palettenregale, für kleinere Gegenstände Fachbodenregale. Lange Stangen und Profile lassen sich in Kragarmregalen lagern. Rundmaterial muss dort gegen Herausrollen gesichert sein. Bei Kragarmregalen dürfen die Arme grundsätzlich nicht über die äußeren Stützpunkte am Fuß hinausragen. Eine Ausnahme gilt, wenn das Regal auf andere Weise sicher steht. Hochkant gelagerte Teile brauchen ebenfalls eine Sicherung gegen Umkippen.
Zeichne anschließend Tore und Türen ein. Markiere außerdem Säulen und Arbeitsbereiche. Berücksichtige auch, wie Fahrzeuge mit Ladung wenden und an Kreuzungen vorbeifahren. Häufig benötigte Waren kannst du so platzieren, dass du sie ohne unnötige Umwege erreichst. Flucht- und Rettungswege sowie Zugänge müssen dabei frei bleiben.
Boden und Aufstellung prüfen
Der Boden muss das Gewicht von Regal und Lagergut tragen. In einer Lagerhalle braucht es dafür gegebenenfalls einen Nachweis zur Belastbarkeit der Aufstellfläche. Einen allgemeingültigen Bodenwert gibt es nicht, denn die nötige Tragfähigkeit hängt davon ab, welches Gebäude und welche Regalbauart vorliegen und welche Last vorgesehen ist. Wenn du dazu keine belastbaren Angaben hast, lass die Tragfähigkeit fachkundig klären.
Stelle das Regal senkrecht auf und richte es nach der Montageanleitung aus. Ob und wie du es im Boden oder an der Wand verankern musst, richtet sich nach dem konkreten Regal und der baulichen Situation. Übertrage deshalb keine Verankerungsmaße oder Bodenanforderungen aus der Anleitung eines anderen Modells. Bei tragenden Bauteilen oder unklaren Bodenverhältnissen ist eine fachkundige Prüfung nötig.
Gänge passend bemessen
Trenne Fußwege und Fahrwege, wo es der Raum und der Betriebsablauf erlauben. Für Arbeitsstätten nennt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.8 eine lichte Mindestbreite von 1,25 m für Fußwege zwischen Lagereinrichtungen. Für Nebengänge, in denen ausschließlich von Hand be- und entladen wird, nennt sie 0,75 m. Diese Werte gelten für unterschiedliche Situationen und sind keine allgemeine Vorgabe für jede Regalgasse.
Bei Wegen für Flurförderzeuge, also zum Beispiel Gabelstapler und Hubwagen, zählt die größere Breite von Fahrzeug und Ladung. Dazu kommen Sicherheitszuschläge, die sich nach Verkehr und Nutzung richten. Für Fahrzeugverkehr unter 20 km/h nennt die ASR A1.8 in ihrer Berechnung 0,50 m Zuschlag je Rand und 0,40 m für Begegnungen. Wenn Fußgänger und Fahrzeuge denselben Weg nutzen, beträgt der Randzuschlag jeweils 0,75 m; der Begegnungszuschlag bleibt 0,40 m. Kurven und Kreuzungen musst du anhand des tatsächlichen Fahrzeugs samt Ladung prüfen.
| Wegsituation | Maß aus der ASR A1.8 |
|---|---|
| Fußweg zwischen Lagereinrichtungen | mindestens 1,25 m lichte Breite |
| Nebengang nur für Handbe- und -entladung | mindestens 0,75 m lichte Breite |
| Fahrzeugverkehr unter 20 km/h | Fahrzeug- oder Ladungsbreite plus die passenden Zuschläge |
Nach der ASR-Definition ist ein Gang schmal, wenn auf beiden Seiten weniger als 0,50 m Abstand zwischen Fahrzeug samt Ladung und festen Teilen bleibt. Halten sich dort gleichzeitig Personen und kraftbetriebene Flurförderzeuge auf, sind geeignete technische oder bauliche Schutzmaßnahmen erforderlich. Flucht- und Rettungswege brauchen eine eigene Prüfung nach den geltenden Regeln und den örtlichen baulichen Vorgaben. Einen überall gültigen Mindestabstand dafür gibt es nicht.
Traglasten sichtbar halten
Beachte die Angaben des Herstellers für jedes Fach und das gesamte Regalfeld. Die Fachlast bezeichnet die Last eines einzelnen Fachs, die Feldlast die Summe der Lasten innerhalb eines Regalfelds. Da eine zulässige Feldlast in der Regel eine gleichmäßig verteilte Belastung voraussetzt, darfst du nur entsprechend den Belastungsangaben lagern und musst die Lastschilder gut sichtbar anbringen.
Lagere schwere Gegenstände so ein und aus, dass du sie sicher kontrollierst. Überlade kein einzelnes Fach, auch wenn die Gesamtlast des Regalfelds noch eingehalten wird. Ändern sich Lagergut oder Regalaufbau, prüfe die Lastangaben erneut. Laut DGUV-Auskunft gelten für bestimmte Regale, die von Hand be- und entladen werden, Ausnahmen von einzelnen Kennzeichnungspflichten. Das betrifft zum Beispiel Regale mit Fachlasten unter 200 kg. Prüfe trotzdem, welche Anforderungen für dein Regal gelten.
Anfahrschutz einplanen
Wenn nicht spurgebundene Flurförderzeuge ein fest montiertes Regal bedienen, müssen Anfahrschutzvorrichtungen die Ecken und Durchfahrten ausreichend sichern. Nach der DGUV Information 208-061 muss dieser mindestens 400 Joule aufnehmen können und mindestens 0,3 m hoch sein. Die DGUV weist darauf hin, dass in der Praxis auch ein höherer Schutz sinnvoll sein kann, damit höher liegende Regalstützen nicht beschädigt werden. Der Anfahrschutz darf nicht mit dem Regal verbunden sein.
Bei Regalen, die mit Fördermitteln bedient werden, müssen die Träger gegen Ausheben gesichert sein. Auch die nicht zur Beladung vorgesehenen Regalseiten müssen so gesichert sein, dass Lagergut nicht herabfällt. Welche Sicherung passt, hängt von den Abmessungen und Lasten ab.
Montage und Kontrollen organisieren
Für das Regal muss eine Aufbau- und Betriebsanleitung vorliegen. Lass es nach dieser Anleitung von unterwiesenen Personen montieren und umbauen. Ein Umbau erfolgt im unbeladenen Zustand. Nach jeder Montage muss eine befähigte Person das Regal vor der ersten Nutzung prüfen. Wird ein gefährlicher Mangel festgestellt, nimm das betroffene Regal bis zur sachgerechten Behebung außer Betrieb.
Auch danach muss das Regal regelmäßig kontrolliert werden. Laut DGUV richten sich wiederkehrende Prüfungen danach, welchen schädigenden Einflüssen das Regal ausgesetzt ist und was die Gefährdungsbeurteilung ergibt. Bei Regalen, die mit Flurförderzeugen be- und entladen werden, sind solche Einflüsse typischerweise zu erwarten. Die DIN EN 15635 sieht vor, dass eine Fachperson das Regal mindestens alle zwölf Monate prüft. Wie oft Sichtkontrollen nötig sind, hängt vom Risiko und den Bedingungen im Betrieb ab. Daraus folgt keine pauschale jährliche Prüfpflicht für jedes handbediente Regal. Entscheidend ist die konkrete Gefährdungsbeurteilung.
